Allgemeine Geschäfts­bedingungen (AGB)

dimess – Dimensionelle Messtechnik

Inh. Jens Bulling

Brückenstraße 11/1
D-71364 Winnenden

Telefon: +49 (0)7195 970060
E-Mail: info@dimess.de
Internet: www.dimess.de

USt-IdNr.: DE447345919

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

für

Stand: Juli 2026

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge zwischen der

dimess – Dimensionelle Messtechnik, Inh. Jens Bulling, Brückenstraße 11/1, D-71364 Winnenden (nachfolgend „dimess“)

und ihren Auftraggebern über

(2) Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts sowie öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.

(3) Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

(4) Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht erneut ausdrücklich vereinbart werden.

(5) Individuelle Vereinbarungen zwischen den Vertragsparteien haben Vorrang vor diesen AGB. Sie bedürfen der Schriftform oder Textform.

§ 2 Begriffsbestimmungen

Im Sinne dieser AGB gelten folgende Begriffsbestimmungen:

Auftraggeber

Der Vertragspartner von dimess.

Messdienstleistungen

Alle Leistungen zur geometrischen, dimensionellen oder messtechnischen Prüfung von Werkstücken, Baugruppen oder vergleichbaren Objekten einschließlich der Erstellung von Messberichten und Auswertungen.

Präzisionskugeln

Alle von dimess gelieferten Kugeln aus Stahl, Hartmetall, Keramik, Rubin, Kunststoff oder vergleichbaren Werkstoffen einschließlich Sonderanfertigungen.

Beratungsleistungen

Dienstleistungen zur Einführung, Weiterentwicklung oder Optimierung von Managementsystemen einschließlich Prozessberatung, Dokumentation, interner Audits, Auditbegleitung und Schulungen.

Managementsysteme

Managementsysteme nach nationalen oder internationalen Normen, insbesondere DIN EN ISO 9001 und DIN EN ISO 14001.

§ 3 Vertragsabschluss

(1) Angebote von dimess sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.

(2) Ein Vertrag kommt erst durch eine schriftliche Auftragsbestätigung, durch Lieferung der Ware oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande.

(3) Änderungen oder Ergänzungen eines Auftrags bedürfen der Bestätigung durch dimess.

(4) Zeichnungen, Angebote, Berechnungen, Messprogramme, technische Unterlagen und sonstige Dokumente bleiben Eigentum von dimess und dürfen Dritten ohne vorherige Zustimmung weder zugänglich gemacht noch vervielfältigt werden.

(5) Offensichtliche Irrtümer, Schreib-, Druck- oder Rechenfehler berechtigen dimess zur Berichtigung.

§ 4 Leistungsumfang und Mitwirkungspflichten

(1) Art und Umfang der Leistungen ergeben sich ausschließlich aus Angebot, Auftragsbestätigung und gegebenenfalls ergänzenden Vereinbarungen.

(2) Der Auftraggeber stellt sämtliche zur Durchführung erforderlichen Informationen, Zeichnungen, CAD-Daten, Spezifikationen, Normen und Werkstücke rechtzeitig und vollständig zur Verfügung.

(3) Verzögerungen, die aufgrund unvollständiger oder fehlerhafter Unterlagen entstehen, verlängern vereinbarte Liefer- und Leistungsfristen entsprechend.

(4) dimess ist berechtigt, zur Vertragserfüllung qualifizierte Nachunternehmer einzusetzen.

(5) Der Auftraggeber gewährleistet, dass ihm sämtliche Rechte an den überlassenen Unterlagen zustehen und Rechte Dritter nicht verletzt werden.

§ 5 Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Sämtliche Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern diese anfällt.

(2) Maßgeblich sind die im Angebot oder in der Auftragsbestätigung vereinbarten Preise. Zusätzliche Leistungen, die vom ursprünglichen Leistungsumfang nicht umfasst sind, werden gesondert berechnet.

(3) Rechnungen sind, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, innerhalb von 14 Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.

(4) Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug, ist dimess berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe gemäß §§ 288, 286 BGB zu verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

(5) Eine Aufrechnung oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.

(6) Werden nach Vertragsabschluss Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers wesentlich beeinträchtigen, ist dimess berechtigt, noch ausstehende Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder angemessene Sicherheitsleistung zu erbringen.

§ 6 Liefer- und Leistungsfristen

(1) Liefer- und Leistungsfristen gelten nur dann als verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart wurden.

(2) Liefer- und Leistungsfristen beginnen erst, wenn

(3) Verzögert sich die Leistung aufgrund von Umständen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, verlängern sich vereinbarte Fristen entsprechend.

(4) Ereignisse höherer Gewalt sowie sonstige unvorhersehbare und von dimess nicht zu vertretende Ereignisse (z. B. Naturkatastrophen, Pandemien, Streiks, behördliche Maßnahmen, Energieausfälle oder erhebliche Lieferengpässe) verlängern vereinbarte Fristen angemessen. Dauern solche Ereignisse länger als drei Monate an, sind beide Vertragsparteien berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Vertragsteils vom Vertrag zurückzutreten.

(5) Teillieferungen und Teilleistungen sind zulässig, soweit sie dem Auftraggeber zumutbar sind.

(6) Der Versand erfolgt auf Gefahr des Auftraggebers, sobald die Ware dem Transportunternehmen, Frachtführer oder sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person übergeben wurde, soweit gesetzlich zulässig.

§ 7 Eigentumsvorbehalt

(1) Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung Eigentum von dimess.

(2) Der Auftraggeber ist verpflichtet, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren pfleglich zu behandeln und gegen Beschädigung sowie Verlust angemessen zu sichern.

(3) Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware ist unzulässig.

(4) Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware hat der Auftraggeber dimess unverzüglich schriftlich zu informieren.

(5) Bei vertragswidrigem Verhalten des Auftraggebers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist dimess berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften die Herausgabe der Vorbehaltsware zu verlangen.

§ 8 Untersuchungs- und Rügepflicht

(1) Der Auftraggeber hat gelieferte Waren sowie erbrachte Leistungen unverzüglich nach Erhalt beziehungsweise nach Abschluss der Leistung auf erkennbare Mängel zu untersuchen.

(2) Offensichtliche Mängel sind spätestens innerhalb von fünf Werktagen nach Lieferung oder Leistungserbringung schriftlich anzuzeigen. § 377 HGB bleibt unberührt.

(3) Versteckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung schriftlich mitzuteilen.

(4) Erfolgt keine fristgerechte Mängelanzeige, gelten Lieferung oder Leistung hinsichtlich des erkennbaren Mangels als genehmigt, soweit gesetzlich zulässig.

§ 9 Gewährleistung

9.1 Allgemeine Bestimmungen

(1) Für Mängel gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt ist.

(2) dimess ist zunächst berechtigt, nach eigener Wahl Nachbesserung oder Ersatzlieferung zu leisten.

(3) Schlägt die Nacherfüllung fehl oder ist sie unzumutbar, kann der Auftraggeber nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften die Vergütung mindern oder – soweit die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen – vom Vertrag zurücktreten.

(4) Ansprüche wegen unerheblicher Mängel bestehen nicht.

9.2 Messdienstleistungen

(1) Messungen werden nach dem zum Zeitpunkt der Leistungserbringung anerkannten Stand der Messtechnik sowie unter Verwendung geeigneter und kalibrierter Messmittel durchgeführt.

(2) Messberichte dokumentieren ausschließlich die an den übergebenen Werkstücken zum Zeitpunkt der Messung festgestellten Ergebnisse.

(3) Fertigungsbedingte Messunsicherheiten, normgerechte Toleranzen oder unvermeidbare messtechnische Einflüsse stellen keinen Mangel der Leistung dar.

9.3 Handel mit Präzisionskugeln

(1) Die Gewährleistung erstreckt sich ausschließlich auf Mängel, die bereits bei Gefahrübergang vorhanden waren.

(2) Eine Gewährleistung entfällt insbesondere bei unsachgemäßer Verwendung, natürlichem Verschleiß, eigenmächtigen Veränderungen oder nicht bestimmungsgemäßem Einsatz.

9.4 Beratungsleistungen

(1) Beratungsleistungen werden nach bestem Wissen sowie unter Berücksichtigung der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung geltenden Normen und anerkannten fachlichen Standards erbracht.

(2) dimess schuldet keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg und insbesondere keine erfolgreiche Zertifizierung durch eine Zertifizierungsstelle.

(3) Die Verantwortung für die Umsetzung empfohlener Maßnahmen sowie für die Einhaltung gesetzlicher oder normativer Anforderungen verbleibt beim Auftraggeber.

§ 10 Besondere Bestimmungen für Messdienstleistungen

10.1 Leistungsumfang

(1) dimess erbringt dimensionelle Messdienstleistungen nach dem jeweils anerkannten Stand der Messtechnik unter Verwendung geeigneter und regelmäßig überwachter Messmittel.

(2) Art und Umfang der Messungen ergeben sich ausschließlich aus dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung oder den vom Auftraggeber vorgegebenen Spezifikationen.

(3) Soweit nichts anderes vereinbart wurde, erfolgt die Messung anhand der vom Auftraggeber bereitgestellten Zeichnungen, CAD-Daten, Normen oder Prüfvorschriften.

10.2 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber stellt sämtliche zur Durchführung erforderlichen Informationen vollständig und rechtzeitig zur Verfügung.

Hierzu gehören insbesondere:

(2) Für die Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Unterlagen ist ausschließlich der Auftraggeber verantwortlich.

10.3 Messberichte

(1) Messberichte dokumentieren ausschließlich den Zustand des geprüften Werkstückes zum Zeitpunkt der Messung.

(2) Die Messergebnisse dürfen nicht auf andere Bauteile, Chargen oder Fertigungslose übertragen werden.

(3) Sofern nicht ausdrücklich vereinbart, erfolgt keine statistische Auswertung oder Prozessfähigkeitsanalyse.

10.4 Messunsicherheit

(1) Jede Messung unterliegt einer physikalisch bedingten Messunsicherheit.

(2) Die von dimess eingesetzten Messverfahren berücksichtigen anerkannte messtechnische Regeln sowie die Eigenschaften des jeweiligen Messsystems.

(3) Die Messunsicherheit stellt keinen Mangel der Leistung dar.

10.5 Archivierung

(1) Messprogramme, Rohdaten und Messberichte werden grundsätzlich mindestens 24 Monate nach Abschluss des Auftrags archiviert, sofern keine gesetzliche oder vertragliche längere Aufbewahrungsfrist besteht.

(2) Nach Ablauf dieser Frist kann dimess die Daten löschen, sofern keine entgegenstehenden gesetzlichen Verpflichtungen bestehen.

10.6 Haftung für Messergebnisse

(1) Messergebnisse beruhen ausschließlich auf den vom Auftraggeber bereitgestellten Werkstücken.

(2) Für Änderungen am Werkstück nach der Messung übernimmt dimess keine Verantwortung.

(3) Eine Haftung für Produktionsausfälle, Folgeschäden oder Serienfehler aufgrund nachträglicher Änderungen oder einer vom Auftraggeber vorgenommenen Fehlinterpretation der Messergebnisse ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

§ 11 Besondere Bestimmungen für den Handel mit Präzisionskugeln

11.1 Vertragsgegenstand

(1) dimess liefert Präzisionskugeln unterschiedlicher Werkstoffe, Größen und Genauigkeitsklassen entsprechend den vereinbarten Produktspezifikationen.

(2) Maßgeblich sind ausschließlich die im Angebot oder der Auftragsbestätigung angegebenen technischen Eigenschaften.

11.2 Produktauswahl

(1) Der Auftraggeber ist für die Auswahl der geeigneten Präzisionskugeln entsprechend seinem Verwendungszweck verantwortlich.

(2) Eine technische Beratung ersetzt keine eigenständige Eignungsprüfung durch den Auftraggeber.

11.3 Sonderanfertigungen

(1) Sonderanfertigungen oder kundenspezifisch beschaffte Produkte sind grundsätzlich von Rückgabe und Umtausch ausgeschlossen, sofern kein gesetzlicher Gewährleistungsfall vorliegt.

11.4 Wareneingangsprüfung

(1) Der Auftraggeber hat gelieferte Präzisionskugeln unverzüglich auf Vollständigkeit sowie erkennbare Mängel zu prüfen.

(2) Beanstandungen sind entsprechend § 8 dieser AGB schriftlich mitzuteilen.

11.5 Technische Daten

(1) Angaben zu Werkstoffen, Härte, Oberflächenqualität, Rundheit oder Toleranzklassen beruhen auf Herstellerangaben oder den vereinbarten Produktspezifikationen.

(2) Geringfügige technisch bedingte Abweichungen stellen keinen Mangel dar, sofern die vereinbarten Spezifikationen eingehalten werden.

§ 12 Besondere Bestimmungen für Beratungsleistungen zu Managementsystemen

12.1 Leistungsumfang

(1) dimess unterstützt Unternehmen bei der Einführung, Weiterentwicklung und Verbesserung von Managementsystemen.

Hierzu gehören insbesondere:

12.2 Dienstleistung

(1) Beratungsleistungen sind Dienstleistungen.

Ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg oder eine erfolgreiche Zertifizierung wird nicht geschuldet.

12.3 Mitwirkungspflichten

Der Auftraggeber verpflichtet sich insbesondere,

12.4 Interne Audits

Interne Audits erfolgen auf Grundlage der jeweils vereinbarten Normen sowie der vorhandenen Unternehmensprozesse.

Sie dienen ausschließlich der internen Bewertung des Managementsystems.

12.5 Zertifizierung

dimess ist keine akkreditierte Zertifizierungsstelle.

Die Entscheidung über eine Zertifizierung liegt ausschließlich bei der jeweils beauftragten Zertifizierungsstelle.

Eine Zertifizierung oder deren Aufrechterhaltung wird weder zugesichert noch garantiert.

12.6 Urheberrechte

Alle im Rahmen der Beratung erstellten Dokumentationen, Vorlagen, Prozessbeschreibungen, Checklisten, Auditunterlagen und Schulungsunterlagen unterliegen dem Urheberrecht von dimess, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

Eine Weitergabe oder Vervielfältigung außerhalb des eigenen Unternehmens bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von dimess.

§ 13 Haftung

(1) dimess haftet unbeschränkt für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.

(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet dimess nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(3) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei:

(4) Soweit die Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen und sonstigen Beauftragten von dimess.

(5) Die Haftung für entgangenen Gewinn, Produktionsausfälle, mittelbare Schäden und Folgeschäden ist bei einfacher Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

§ 14 Vertraulichkeit

(1) Beide Vertragsparteien verpflichten sich, sämtliche ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werdenden technischen, wirtschaftlichen und organisatorischen Informationen vertraulich zu behandeln.

(2) Die Verpflichtung gilt auch über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus.

(3) Von der Geheimhaltungspflicht ausgenommen sind Informationen,

§ 15 Datenschutz

(1) Personenbezogene Daten werden ausschließlich nach den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), verarbeitet.

(2) Soweit für die Leistungserbringung erforderlich, verarbeitet dimess personenbezogene Daten ausschließlich im notwendigen Umfang.

(3) Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten sind in der Datenschutzerklärung unter www.dimess.de/datenschutz abrufbar.

§ 16 Verjährung

(1) Für Mängelansprüche gelten die gesetzlichen Verjährungsvorschriften, soweit in diesen AGB nichts Abweichendes geregelt ist.

(2) Gesetzliche Ansprüche wegen Vorsatzes, grober Fahrlässigkeit, Personenschäden oder nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt.

§ 17 Erfüllungsort und Gerichtsstand

(1) Erfüllungsort für sämtliche Leistungen ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz von dimess in Winnenden.

(2) Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand das für Winnenden zuständige Gericht.

(3) dimess ist berechtigt, den Auftraggeber auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.

§ 18 Anwendbares Recht

(1) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(2) Die Anwendung des UN-Kaufrechts (CISG) ist ausgeschlossen.

§ 19 Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.

§ 20 Schlussbestimmungen

(1) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sowie sonstiger Vereinbarungen bedürfen der Textform, soweit gesetzlich keine strengere Form vorgeschrieben ist.

(2) Sollten einzelne Regelungen aufgrund gesetzlicher Änderungen unwirksam werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

(3) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen treten mit ihrer Veröffentlichung bzw. Einbeziehung in den jeweiligen Vertrag in Kraft.